Vernetzt denken

Ihre Experten für Risikomanagement, Interne Kontrollsysteme und Interne Revision in Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten.

Mit strategischem Denken und unternehmerischem Pragmatismus und vor allem dem Vertrauen unserer Kunden hat sich die hub GmbH als eine der führenden Beratungsgesellschaften für die Banken- und Finanzdienstleistungsbranche in den Themengebieten Risikomanagement, Interne Kontrollsysteme, Dienstleistungssteuerung, Interne Revision und Governance etabliert. Mit unserer Unterstützung bewältigen unsere Kunden die Herausforderungen, die sich aus dem Wandel der Finanzbranche und der zunehmend dynamischen Regulierung ergeben.  

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Mittelständische Unternehmen 

Regulatorik-Blog

von Christoph Horn 04 Mai, 2022
Nahezu alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister setzen in ihren Geschäftsprozessen auf Outsourcing und nutzen den Zugriff auf Expertenwissen, um sich effizienter, nachhaltiger oder digitaler auszurichten. Mit der 6. Novelle der MaRisk wurden die regulatorischen Anforderungen an das Auslagerungsmanagement (AT 9) für die Institute deutlich erhöht - sie betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Auslagerung und verursachen einen erheblichen Steuerungsaufwand. Von den meisten Branchenvertretern werden die Regelungen zur Outsourcing-Governance inzwischen als sehr komplex beurteilt. Insbesondere im Rahmen von Sonderprüfungen der Aufsicht nach § 44 KWG werden Urteilsmaximen häufig nicht aus dem Wortlaut der MaRisk (i.V.m. BAIT) gewonnen, so dass es sich bei regulatorischen Anforderungen an das Outsourcing zunehmend um Fallrecht - mit teilweise erheblichem Ermessensspielraum der aufsichtsrechtlichen Prüfer - handelt. In vielen Instituten ist derzeit die aufsichtsrechtliche Compliance nicht vollumfänglich gegeben. Aber auch die Steuerungseffizienz im Auslagerungsmanagement weist oftmals erhebliche Optimierungspotenziale auf: In der Praxis des Auslagerungsmanagements setzen viele Institute bisher noch auf manuelle Tätigkeiten, die nur unzureichend mit den anderen Kontrollfunktionen verzahnt sind. Genau vor diesem Hintergrund hat die Bankenaufsicht mal wieder ein Institut beglückt…
08 Feb., 2022
Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen im strategischen IT-Umfeld, zur IT-Governance und zum Internen Kontrollsystem.
von Christoph Horn 11 Nov., 2021
Nachdem uns in den letzten Wochen verstärkt Anfragen von verbändeorganisierten Instituten zu deren IKS-Konzepten erreichten, haben wir uns mit unserem Kooperationspartner Graf Unternehmensberatung intensiv ausgetauscht und für Sie in unserem jüngsten Newsletter Antworten auf die zwei vordringlichsten Fragen gegeben: Gibt es einen Unterschied zwischen dem IKS im Sinne des IDW PS 261 bzw. MaRisk AT 1 Tz. 1 und dem "geschäftsprozessbezogenen IKS" - und wenn ja, welche? Wie wirtschaftlich darf bzw. muss ein (geschäftsprozessbezogenes) IKS sein und welche Rolle spielt hierbei die Verzahnung mit den anderen risikoorientierten Funktionen und Beauftragten? Lesen Sie hier mehr in unserem Newsletter.
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